Willkommen beim Kreisbauernverband Rheingau-Taunus e.V.   



Aktuelles


Aktuelles 

Die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2023 fand am 25.04.2024 in Taunusstein-Hahn statt.
Näheres zu den Wahlen sowie den Berichten finden Sie hier:
Mitgliederversammlung.


Der gemeinsame Geschäftsführer der beiden Kreisbauernverbände Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus, Jonas Bachmann, wird seine Tätigkeit für die Verbände zum 31.08.2024 beenden. Der reibungslose Betrieb unserer Geschäftsstelle für Sie ist selbstverständlich sichergestellt. 


Weiteres zu Veranstaltungen - Demos


Wegen des geplanten Wegfalls der Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und der geplanten Streichung der Steuervergünstigung bei Agrardiesel rufen die Bauernverbände zu diversen Demonstrations-Veranstaltungen auf.

Am Mittwoch, dem 10.01.2024 haben sich die Landwirtschaftlichen Betriebe des Rheingau-Taunus-Kreises und viele ihnen sich zugehörig Fühlende zusammengetan und mit einer beeindruckenden Präsenz gezeigt, dass sie gemeinsam für ihre Sache einstehen.
Bei ihrer Fahrt von Taunusstein-Wehen nach Bad Schwalbach haben die weit über 100 teilnehmenden Fahrzeuge bei den Kreis-Geschäftsstellen der 3 Regierungsparteien gestoppt und dort ihre Forderungen vorgetragen.
Beim Gespräch mit den Bürgern auf den Straßen haben die Landwirte nur positive Reaktionen erfahren. Die Bevölkerung hat Verständnis für die Situation der Bauern und akzeptierte die Einschränkungen, die mit der Protestaktion einhergingen.



Genehmigt sind Schlepper ohne Anhänger, Lkw-Zugmaschinen, Pkw mit leeren Viehanhängern.
Größere Fahrzeuge (Lkw mit Auflieger und Anhängern) werden aufgrund der beengten Straßenverhältnisse aus dem Zug herausgenommen.

Zeitplan:
Bis 8:45 Uhr Eintreffen der teilnehmenden Fahrzeuge an den Sammelstellen (werden hier bekannt gegeben)

Ab 9:00 Uhr Abholung durch die Polizei in Richtung Mainzer Straße

11:00 Uhr Start der Sternfahrt (genaue Route wird noch mitgeteilt)

12:00 Uhr Beginn der parallel stattfindenden Kundgebung am Kochbrunnenplatz bzw. Kranzplatz gegenüber der Staatskanzlei für Fußgänger. 
Hier sprechen Präsident Karsten Schmal (HBV), Tobias Wagner (LsV) und Torben Eppstein (HLJ) . Es ist geplant, eine Resolution an die Hessische Staatskanzlei zu übergeben.


Fotos zu unserem Kreis-Erntedankfest finden Sie unter "Veranstaltungen/Erntedankfeste"


Kreisbauernverband Rheingau-Taunus lädt am 08.10.2023 zum Erntedankfest ein
Der Kreisbauernverband Rheingau-Taunus e.V. freut sich, in diesem Jahr wieder sein traditionelles Erntedankfest feiern zu können. Es findet am Sonntag, dem 8. Oktober im Rahmen des Hoffestes auf dem Waldhof Nils Faigle in Niederseelbach statt. 
Das Erntedankfest beginnt um 10.00 Uhr mit der feierlichen Eröffnung durch den Kreis­bauernverband RTK und Ehrengästen, gefolgt vom Erntedank-Gottesdienst mit Prädikantin Sonja Herden (ev. Johannesgemeinde Niederseelbach). Anschließend wird zum großen Hoffest mit Programm der Waldhof-Reitschule, Landtechnik-Ausstellung, Bull-Riding, Tombola und vielen regionalen Angeboten eingeladen.
Für heimische kulinarische Leckereien ist natürlich umfangreich gesorgt.
Der Kreisbauernverband und das Team vom Waldhof freuen sich auf Ihren Besuch !


Landtagswahl im RTK - Podiumsdiskussion mit den Landtagskandidaten aus dem RTK


Am 8. Oktober sind alle Wahlberechtigten zur hessischen Landtagswahl aufgerufen. Der Kreisbauernverband RTK, der Jagdverein Untertaunus und der Rheingauer Weinbauverband haben daher die Landtagskandidaten aus dem Rheingau-Taunus-Kreis zu einer Podiumsdiskussion in das Bürgerhaus in Taunusstein-Hahn eingeladen.
Die Mitglieder haben hier die Möglichkeit, sich ein Bild der Kandidaten zu machen und mit ihnen über aktuelle Themen in unserer Region zu diskutieren. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.


Landratswahl im RTK - Podiumsdiskussion mit den Landratskandidaten


Am 12. März sind alle Wahlberechtigten aus dem Rheingau-Taunus-Kreis aufgerufen, Ihre Stimme für einen neuen Landrat abzugeben. Der Kreisbauernverband RTK, der Jagdverein Untertaunus und der Rheingauer Weinbauverband haben daher am 31. Januar die Landratskandidaten zu einer Podiumsdiskussion in das Bürgerhaus in Taunusstein-Hahn eingeladen.
Alle Kandidaten sind der Einladung gefolgt. So konnten unter der Moderation von Thomas Kunz zahlreiche Interessierte aus den Verbänden sich ein näheres Bild von den Personen und ihren Ansichten machen.


Bilder und Näheres zur 75-Jahr-Feier finden Sie unter "Veranstaltungen/75-Jahr-Feier"


Agardieselvergütung:

Achtung! Die Antragsfrist für die Agrardieselvergütung endet am 30. September! Das heißt, der Antrag muss an diesem Tag dem Hauptzollamt vorliegen.

Der Antrag kann online gestellt werden unter www.Zoll.de/Agrardieselantrag/ .

Bei Antragstellung per Post berücksichtigen Sie unbedingt die Postlaufzeiten! Wir empfehlen einen Versand per Einschreiben.
Die Formulare können Sie sich hier herunterladen oder ebenfalls auf der Seite des Zoll (s.o.):

Antrag 1140 (bei erstmaliger Antragstellung oder wenn es betriebliche Änderungen gibt). Ausfüllhinweise 1140.

Antrag 1142 (vereinfachter Antrag, wenn sich zum Vorjahr nichts geändert hat). Ausfüllhinweise 1142.



Mitgliederversammlung in Taunusstein-Hahn


Am Mittwoch, dem 18.05.2022, begrüßte Thomas Kunz die KBV-Mitglieder zur Jahreshauptversammlung in Taunusstein-Hahn.

Bei den Vorstandswahlen standen Roger Weber und Bernd Bund turnusgemäß zur Wahl, die beide ohne Gegenstimmen wiedergewählt wurden. Nachdem der Haushaltsabschluss 2021 erläutert und diskutiert war und die Kassenprüfer eine ordnungsgemäße Buchführung bestätigt hatten, wurde dem Vorstand sowie der Geschäftsführung einstimmig Entlastung erteilt.

Thomas Kunz ging in seinem agrarpolitischen Überblick auf aktuelle Themen ein. Als Gastreferenten sprachen Hans-Georg Paulus, Generalsekretär des HBV zu Öffentlichkeitsarbeit und Organisation des HBV sowie Gerd Trautmann vom HMUKLV mit Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik.

Den Bericht zu dem Abend finden sie hier.


Datei herunterladen

Diskussionsveranstaltung mit den Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Klaus-Peter Willsch in Wörsdorf


Am Montag, dem 23.08.2021, hat die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann (CDU) die Landwirte in Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg besucht.

Gemeinsam mit dem dem für unseren Wahlkreis direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch hat sie mit den Mitgliedern der beiden Kreisverbände auf dem Nassauer Hof in Idstein-Wörsdorf über die aktuellen Themen in der Agrarpolitik diskutiert.

Gitta Connemann ist seit 2015 Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und unter anderem Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages. Sie ist selbst auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen und fühlt sich, wie sie selbst sagt, der Landwirtschaft eng verbunden.



Mitgliederversammlung am 08.07.2021


Auf Einladung des Vorsitzenden Thomas Kunz hat am Donnerstag, dem 08.07.2021 in Hohenstein-Breithardt die Mitgliederversammlung des KBV Rheingau-Taunus stattgefunden.


Der Vorsitzende ist in seinem agrarpolitischen Überblick auf aktuelle Probleme und Aktionen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene eingegangen. Ausführlich informierte er zu den Änderungen, die die GAP 2023 mit sich bringt. Geschäftsführer Jonas Bachmann stellte in seinem Geschäftsbericht die Mitgliederstatistik sowie die wahrgenommenen Aufgaben und durchgeführten Veranstaltungen der Geschäftsstelle dar. Im Anschluss erläuterte er den Haushaltsabschluss 2020. Durch die Kassenprüfer wurde die ordnungsgemäße Führung der Kasse bestätigt und Entlastung des Vorstands beantragt, die durch die Versammlung erteilt wurde.


Bei den Vorstandswahlen standen in diesem Jahr turnusgemäß der geschäftsführende Vorstand, Thomas Kunz (Vorsitzender), Bernd Großmann und Olaf Pulch (beide Stellvertreter) zur Wahl sowie die weiteren Vorstandsmitglieder Uwe Enders, Thorsten Georg und Ralf Schmidt. Alle zur Wahl stehenden erklärten sich bereit für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung zu stehen und wurden in getrennten Wahlgängen einstimmig wiedergewählt.


Besonders freuen wir uns, dass unser ehemaliger Geschäftsführer, Herr Theodor Merkel vom HBV als Gastreferent sein Kommen zugesagt hat.  Herr Merkel informierte über den Sachstand, in erster Linie aus juristischer Sicht, zu den Ausweisungen und damit verbundenen Auflagen der Roten und Gelben Gebiete.

Auch zu den beiden aktuell brennenden Themen der Kitzrettung und der Wiederansiedlung des Wolfes gab er Informationen zur Gesetzeslage und beantwortete Fragen aus dem Publikum.


Der Vorsitzende bedankte sich bei seinen Vorstandskollegen und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Die Artikel des Landwirtschaftlichen Wochenblattes "Hessenbauer" zur Mitgliederversammlung und zum Vortrag Gastreferent finden Sie hier:

Hessenbauer 29/2021, Seite 35
Hessenbauer 29/2021, Seite 36

Blühmischung für den heimischen Garten
Wer im eigenen Garten auch einen Beitrag zur Artenvielfalt leisten möchte wird dabei vom Kreisbauernverband unterstützt.  Das insektenfreundliche Saatgut, das von den Landwirten im RTK für großflächige Blühflächen ausgebracht wird, kann auch im Garten zu einer insektenfreundlichen Wiesenblumen-Insel verhelfen. In der Geschäftsstelle des KBV ist die Blühflächen-Mischung erhältlich die so zusammengestellt ist, dass bis zum Spätsommer immer etwas blüht (1 € pro Päckchen, reicht für 50 m²).

Bei Interesse: Anrufen und Abholen !  Infos

Info-Veranstaltungen zur Düngeverordnung

Am 09.02.2021, am 11.02.2021, am 16.02.2021 und am 02.03.2021 haben die Referentin für Pflanzliche Produktion des Hessischen Bauernverbandes, Frau Marie-Christin Mayer, und der Geschäftsführer unseres KBV, Herr Bachmann, in online-Seminaren zu den Änderungen in der neuen Düngeverordnung informiert.

Sollte noch weiteres Interesse bestehen, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle. Bei Bedarf werden wir eine weitere Veranstaltung organisieren

Diese Veranstaltungen bieten wir als Service für unsere Mitglieder an und sind für Sie kostenfrei!



Gemeinsamer Aufruf von LsV, Hessischer Landjugend und Hessischem Bauernverband zur
Mahnwache in Wiesbaden vom 16.02.2021 - 26.02.2021

Bilder und Beiträge zu den Stationen der Mahnwache finden Sie auf der Seite VERANSTALTUNGEN/MAHNWACHE WIESBADEN.


Hessische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung

Die neue Landesdüngeverordnung ist am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten.


Inzwischen sind über das Geoportal Hessen - https://www.geoportal.hessen.de – die sogenannten „Roten und Gelben Gebiete“ ausgewiesen. Eine schlaggenaue Abgrenzung der betroffenen Flächen nach § 2 AVDüV wird im Rahmen des Agrarantrags 2021 erfolgen.

Den Verordnungstext sowie Kartenübersichten finden Sie hier:

Landesdüngeverordnung pdf

Inhaltliche Ergänzungen der Landesverordnung:


Rotes Gebiet (Nitrat):

-    Verpflichtung zur Untersuchung von Wirtschaftsdünger und Gärresten vor Aufbringung

     (Ergebnisse nicht älter als 2 Jahre)

-    max. 130 kg Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr aus organischer Düngung


Gelbes Gebiet (eutrophiert):

-    Verpflichtung zur Untersuchung von Wirtschaftsdünger und Gärresten vor Aufbringung

     (Ergebnisse nicht älter als 2 Jahre)

-    erhöhte Abstände zu Gewässern

a.  mindestens 5 m bis zur Böschungsoberkante (BÖK)

b.  bei Hangneigung von mind. 10 % innerhalb 20 m ab BÖK min. 10 m Abstand zur Böschungsoberkante

c.  bei Hangneigung von mind. 10 % innerhalb eines Abstands von 10-30 Meter ab Böschungsoberkante nur wie folgt aufgebracht werden dürfen:

  • auf unbestellten Ackerflächen vor der Aussaat oder Pflanzung nur bei sofortiger Einarbeitung
  • auf bestellten Ackerflächen
  • mit Reihenkultur mit einem Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr nur bei entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung
  • ohne Reihenkultur nur bei hinreichender Bestandsentwicklung oder
  • nach Anwendung von Mulchsaat- oder Direktsaatverfahren


Alle dokumentationspflichtigen Betriebe müssen die Aufzeichnungen des Düngebedarfs und des jährlichen betrieblichen Düngeaufwands bis zum 31. März des Folgejahres in eine Datenbank übermitteln. Die Meldepflicht greift erstmals zum 31. März des Jahres nach Inbetriebnahme der Datenbank durch die zuständige Behörde.

Die Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten sowie die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren für die entsprechenden Unterlagen bleiben von den Regelungen unberührt.


Für andere Gebiete, als die nach § 13a DüV als belastet ausgewiesenen, gelten folgende Befreiungsgrenzen:


Betriebe die abzüglich von Flächen,

  1. auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen,
  2. mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 kg Stickstoff je Hektar, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt, weniger als 30 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften,
  • höchstens bis zu 3 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren anbauen,
  • einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 110 kg Gesamtstickstoff je Hektar aufweisen und
  • keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschaftsdünger sowie organisch und organisch-mineralische Düngemittel, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und aufbringen


sind von der Pflicht zur Erstellung von Düngebedarfsermittlungen und Aufzeichnungen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und § 10 Abs. 1 und 2 DüV befreit.


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