Am 12.12.2024 wurde im Rheingau-Taunus-Kreis erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet und vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Weitere Funde wurden ebenfalls positiv getestet.
Die betroffenen Bereiche des Rheingau-Taunus-Kreises sind nun in eine Sperrzone II (Infizierte Zone) und eine Sperrzone I (Pufferzone) aufgeteilt worden. Die Grenzen haben das HMLU (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) mit dem BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) und den EU-Behörden in gemeinsamer Abstimmung festgelegt.
In der Sperrzone II (Infizierte Zone)
sind damit ab sofort alle jagdlichen Unternehmungen untersagt, um das Wild nicht zu versprengen
und es gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
Durch die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises sind Allgemeinverfügungen ergangen, in denen die Gebietsfestlegung der Restriktionszonen sowie Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet werden.
Die Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises abrufbar:
www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/umwelt-tiere-verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-asp/
Eine Zusammenfassung der Punkte für die Restriktionen in der Sperrzone II, die der Übersichtlichkeit dienen soll und keinesfalls die AVV komplett wiedergibt, kann hier eingesehen werden: